Bucher Außenhobel-Maschine für Oboenrohre / Oboe d’amore / Englischhorn (sehr guter Zustand)
- Angebot
- Preis: 4.100 €
- Anzahl Objekte:
- 1 angebotene Objekte
- Erbauer:
- Oboenzubehör Bucher GmbH
- Herkunft:
- Schweiz
- Angebotsbeschreibung:
-
Hier biete ich meine Bucher Außenhobelmaschine in sehr gepflegtem Zustand zum Verkauf an.
Mit dem hochpräzisen Bucher Außenhobel lassen sich durch die Möglichkeit, die Matrizen einfach zu wechseln, Rohre für Oboe, Oboe d'amore, Englischhorn, Bariton-, Barock- und klassische Oboe anfertigen.
Weitere Details zur Bucher Außenhobelmaschine finden sich unter folgendem Link: https://www.oboe-shop.de/aussenhobelmaschine-fuer-oboe-bucher.html
Mein Preis von 4100€ bezieht sich nur auf die Außenhobelmaschine allein, d.h. OHNE Matrize. Es können jedoch zwei unterschiedliche Matrizen (OBOE O-009 und OBOE O-104 = Spezialanfertigung für Clara Dent) zu einem im Vergleich zum Neupreis stark vergünstigten Preis dazu erworben werden.
Weitere Fotos, auf denen die Außenhobelmaschine von allen Seiten zu sehen ist, damit man den Zustand und auch Details gut erkennen kann, sende ich auf Nachfrage gerne zu. Das Gerät wurde nur daheim benutzt und wir sind ein Nichtraucherhaushalt.
Hinweis für linkshändige Personen: Ein zusätzlicher Linkshändergriff ist verfügbar. Bilder davon kann ich bei Bedarf gerne zusenden.
Anschauen vor Ort bzw. Abholung ist ausdrücklich erwünscht, aber ein Versand als DHL-Paket (mit Zusatzversicherung) ist auf Kosten und Risiko des Käufer möglich.
Seriöse Anfragen beantworte ich gerne (i.d.R. innerhalb von 24 Stunden, da ich nicht ständig online bin).
Gemäß der EU-Richtlinien bei Privatverkäufen: Bei diesem Verkauf handelt es sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Garantie, Gewährleistung oder Haftung. Die Rückgabe, Wandlungs- oder Umtauschmöglichkeit ist gem. § 312d Abs. IV Punkt 5 BGB, ebenso wie eine Nachverhandlung ausgeschlossen. Die Haftung aufgrund von Arglist und Vorsatz sowie für Schadensersatz wegen Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt.
