| |
Menschenbild |
|
War die Musikgeschichte bis 1913 noch mehr oder weniger übersichtlich unter großen Epochenrubriken zusammenzufassen, wird sie im folgenden Verlauf zu einer ungleich diffuseren und unübersichtlicheren Angelegenheit. Die Zensur um 1913 beschreibt in erster Linie die Abkehr von der Tonalität, d.h. von einer Kompositionsweise, die von einem bestimmten Grundton (und damit verbundenen Dominant-Akkord) ausgeht. Die Romantik verstand es, diesen Punkt bis aufs Äußerste auszuloten, während wir nun an einem Zeitpunkt angelangt sind, an dem die Zwölftonmusik, vertreten durch Arnold Schönberg, den bis dato größten musikgeschichtlichen Bruch einleitet. Bereits in der Romantik wird aufgrund der Vielschichtigkeit die Unterteilung in vier Unterrubriken (Früh- bis Nachromantik) nötig, für eine Musikgeschichte des 20. Jahrhunderts jedoch müssten neben der Neuen Musik, die unter anderem neoklassizistische Elemente enthält, Phänomene wie etwa Jazz, Pop, Minimal Music oder auch die Musik von John Cage Erwähnung finden, um dem Titel „Die Epochen der Kunstmusik“ gerecht zu werden. Einerseits sind es die Wechselwirkungen zwischen E- und U-Musik, die insbesondere ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zum Tragen kommen, andererseits stellt die aufkommende Technisierung in der Musikwelt eine Revolution dar, die nicht nur grundlegende Soundveränderungen und –Experimente möglich macht, sondern ferner durch massenhafte Produktion auch eine Betrachtung der Musik als Ware nach sich zieht. Dieses Phänomen betrifft (wenn auch nicht in gleichem Maße) U- und E-Musik. Fallen zwar die Anfänge der massenhaften Musikverbreitung bereits mit dem Beginn des Notendrucks zusammen, erreichen sie doch erst im 20. Jahrhundert ungeahnte Ausmaße und führen gesamtheitlich zu einem dezidiert anderen Rezeptionsverhalten. |
|