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Spielverbot für das Aalto-Theater am Karfreitag

29. März 2011 von Hagen Kohn · 5 Kommentare · Education

Essener Philharmoniker im Aalto Theater

Das Regierungspräsidium Düsseldorf untersagte jüngst die anstehende Premiere von “Madame Butterfly” unter Berufung auf ein entsprechendes Feiertagsgesetz, das alle “der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen” am Karfreitag untersagt.

Warum das Musiktheater im Revier am selben Tag “Anatevka” spielen darf, verstehe wer wolle – wir sprachen kurzerhand mit dem Presse-
sprecher des Aalto Theaters Reinhard Beuth:

Vorstellungen und Premieren an Feiertagen sind an deutschen Theatern keine Seltenheit. Wie erklären Sie sich das Verhalten des Regierungspräsidiums?

Offenbar liegt eine Anzeige beim Regierungspräsidium gegen das Aalto Theater in dieser Sache vor, auf Grund derer gehandelt werden musste. Anderen Aufführungen im Bereich des RP Düsseldorf droht nach unserem Kenntnisstand kein Untersagungsverfahren. Auch ist das RP in den vergangenen Jahren nie tätig geworden.

Wen oder was glaubt man damit zu schützen?

Richtig ist, dass das NRW-Feiertagsgesetz von 1989 Bühnenaufführungen sehr stark einschränkt. Sinn des Gesetzes war sicher, Verletzungen des religiösen Empfindens der Bürger durch Unterhaltungsveranstaltungen zu verhindern. Richtig ist aber auch, dass dieses Gesetz in seinem Wortlaut seit Jahren nicht mehr durchgesetzt wird.

Gab es möglicherweise Beschwerden von Mitarbeitern des Aalto Theaters bezüglich ihrer Arbeitszeiten?

Die Arbeitszeiten werden am Aalto-Theater vertragsgemäß gestaltet. Beschwerden in Bezug auf die Arbeitszeit am Karfreitag hat es nicht gegeben. Es gab in den vergangenen Jahren sehr vereinzelte Bitten von Mitarbeitern, und wir sprechen hier von zwei oder drei Fällen in zehn Jahren, vom Dienst am Karfreitag suspendiert zu werden. Dies wurde stets ermöglicht.

Welchen finanziellen Schaden würde ein Ausfall der Premiere bedeuten?

Der kurzfristige Ausfall der Premierenvorstellung hätte einen materiellen Schaden von ca. 50.000 € verursacht, insbesondere durch Auszahlung des Premierenabonnements, dem keine Ersatzvorstellung hätte angeboten werden können. Der immaterielle Schaden z.B. durch  fehlende Presseberichterstattung entzieht sich einer Bezifferung.

Intendant Stefan Soltesz hat sich übrigens entschlossen, die Premiere um einen Tag vorzuverlegen, um den finanziellen und ideellen Schaden zu begrenzen. Bereits im letzten Jahr veröffentlichten wir in diesem Blog einen offenen Brief von Soltesz zu anstehenden Kürzungen im Kulturetat des Landes NRW.

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5 Kommentare bis jetzt↓

  • Berthold Warnecke

    Manchmal schämt man sich für die Ignoranz und Dummheit der Kirche, der man selbst aus Überzeugung angehört! Vollkommen absurd und unverständlich, eine Premiere am Karfreitag zu verbieten! Wer nicht hingehen möchte, der soll einfach daheim bleiben! Und wer legt dann bitte fest, welche Stücke genehm sind? “Parsifal” etwa? Nur weil darin ein pseudokatholischer Oberkitsch verhandelt wird? Ist in meinen Augen viel verletzender für einen ERNSTHAFTEN Christen, als eine ERNSTHAFTE und zutiefst tragische “Butterfly”! Und dann wäre ich auch dafür, konsequent Aufführungen der Matthäus-Passion zu verbieten: Die war den Zeitgenossen Bachs auch zu theatralisch, eine gräfliche Besucherin der Uraufführung raunte gar, man fühle sich wie in der Oper …

  • Hagen Kohn

    Interessant auch, dass dieses Gesetz 1989 verabschiedet, bzw. novelliert wurde. Man würde eher vermuten, dass es aus der Kaiserzeit stammt. Wie dem auch sei – die Trennung von Staat und Kirche ist in diesem Lande nicht konsequent vollzogen.

  • L. Ostheim

    Bitte, wem dieser Feiertag so wenig wert ist, der braucht ihn offenbar nicht! Vielleicht wäre es im Interesse derer, die an diesem Tag nicht auf Bespassung verzichten können (was auch dem Sinn des Fasten entspricht), dass man gleich die ganze abendländische Kultur und die Werte in Frage stellt und so aber auch den Feiertag am Karfreitag abschafft. Wer dann frei haben will, zum feiern, der soll gefälligst dafür auch Urlaub nehmen, statt christlichen Glauben als Alibi zu missbrauchen.

  • Hagen Kohn

    Bei allem Respekt – es geht hier nicht um “Bespaßung” sondern um eine Opernaufführung in einem geschlossenen Raum, die niemanden belästigt . Ich finde, in einer modernen Gesellschaft sollte jeder für sich entscheiden dürfen, ob er in die Kirche oder ins Theater gehen möchte.

  • Berthold Warnecke

    In der Tat: Es geht weder um Bespaßung, noch um den Untergang der abendländischen Kultur! Es missbraucht auch niemand einen Feiertag, nur weil er/sie nicht religiös veranlagt ist! Dann müssten in NRW ja auch viele Protestanten an katholischen Feiertagen arbeiten und umgekehrt! Ist doch Blödsinn! Niemand spricht gegen den Sinn von Feiertagen, Ruhezeiten, Besinnungsphasen etc. ABER: Es MUSS in der Tat in der Entscheidungsfreiheit eines jeden Menschen liegen, ob er z.B. einen Karfreitag im Sinne der christlichen Lehre gestaltet oder an diesem Tag z.B. in eine Theatervorstellung geht! Ansonsten muss man – wäre nur konsequent! – auch verbieten, dass im Fernsehen Unterhaltungsprogramme angeboten werden! Und dazu würde ich in jedem Fall auch mehrstündige Hollywood-Bibelschinken rechnen …

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