Die aktuelle Debatte ums Urheberrecht im Internet erfährt ihre vorläufige Krönung durch den jüngsten Marketing-Gag des Musikers und DJs Danger Mouse. Der Künstler befindet sich wegen Zitaten von Beatles-Songs in einem Rechtsstreit mit seinem Plattenlabel EMI und kann sein aktuelles Material nicht auf herkömmlichem Wege veröffentlichen. Das Album besteht lediglich aus einem von David Lynch gestalteten Booklet und einer CD-R, versehen mit dem Hinweis “Aus rechtlichen Gründen enthält diese CD-R keine Musik. Benutzen Sie diese, wie Sie wollen.” Immerhin, als Live-Stream sind die neuen Songs legal hörbar.
Bitte um Urheberrechtsverletzung!
20. Mai 2009 von Hagen Kohn · 1 Kommentar · Net Powered Artists
Tags: Download·Musik·Urheberrecht

SZenso » Blog Archive » Was den Urhebern so alles recht ist // 05.06.2009 um %H:%M Uhr
[...] Album “Dark Night of the Soul” aufgenommen haben. Die CD kann man im Laden kaufen, sie enthält aber keinerlei Musik, es ist nur ein leerer Rohling! Der Käufer wird aufgefordert, die Musik selbst aus dem Internet herunter zu laden, wie z.B. von [...]